Bei uns finden Sie garantiert den passenden Atemschutz!
Ihrer Lunge zuliebe sollten Sie lieber darauf verzichten, Feinstaub und Schadstoffe einzuatmen! Mit unseren Atemschutzmasken sorgen Sie für höchste Sicherheit beim Bohren, Schleifen, Schweißen und anderen staubintensiven Arbeiten. Die
partikelfiltrierenden Halbmasken mit Ausatemventil sorgen für ein optimales Klimamanagement. Sie bedecken Mund und Nase und sind durch ihre optimierte Formgebung perfekt mit Schutzbrillen kompatibel. Ein sicherer und komfortabler Sitz wird durch das umlaufende Kopfband gewährleistet. Wählen Sie aus unseren Modellen mit unterschiedlichen Filterklassen Ihren Atemschutz für giftige und gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Stäube, Nebel und Rauche. Benötigen Sie Schutz gegen Gase und Dämpfe? Dann greifen Sie zu unseren
Halbmasken.
WANN MUSS ATEMSCHUTZ GETRAGEN WERDEN?
Laut VGB 1 §4 muss bei allen Arbeiten mit gesundheitsschädlichen, giftigen, ätzenden oder reizenden Stäuben, Gasen, Nebeln oder Dämpfen Atemschutz getragen werden, sofern keine effektive Absaugung der Gefahrenstoffe vorhanden ist. Generell sind für alle Gefahrstoffe Grenzwerte festgelegt, die am Arbeitsplatz nicht überschritten werden dürfen (AGW). Ist die Konzentration höher, muss man sich gegen sie schützen.
WAS IST DER ARBEITSPLATZGRENZWERT (AGW)?
Der AGW ist die zeitlich gewichtete, durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei dem ohne Tragen eines Atemschutzes noch keine akute oder chronische Schädigung des Mitarbeiters zu erwarten ist.
WELCHE FILTERKLASSE BENÖTIGE ICH?
Die Filterklasse setzt sich aus dem Gefahrstoff und dessen Konzentration zusammen. Handelt es sich bei dem Gefahrstoff um Partikel in fester oder flüssiger Form, benötigen Sie die Filterklassen FFP1, FFP2 oder FFP3. Je höher die Filterklasse, desto höher die Filterleistung. Wenn es sich bei dem Gefahrstoff hingegen um Gase oder Dämpfe handelt, benötigen Sie die Filterklassen A, B, E, K, usw. Wenn sowohl Partikel als auch Gase oder Dämpfe auftreten, benötigen Sie einen Kombinationsfilter aus Gas- und Partikelfilter.
Unsere Atemschutzmasken nach Filterklasse
Partikelfilter gibt es in drei Schutzstufen. Je giftiger oder krebserregender ein Stoff ist, desto höher die benötigte Stufe.
* Filter erlaubt bis zum x-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
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Grenzwert AGW*: 4-fach Schutz gegen un-/mindergiftigen Feinstaub |
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Grenzwert AGW*: 10-fach Schutz bei festen und flüssigen Partikeln gesundheitsschädlicher/ krebserregender Stoffe (z. B. Eichen-/Buchenholzstaub, Pilze, Sporen Rauch) |
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Grenzwert AGW*: 30-fach Schutz bei festen und flüssigen Partikeln giftiger und sehr giftiger Stoffe, Viren |
Gas- und dampffiltrierende Atemmasken
Auch Gas- und Partikelfilter sind in unterschiedliche Klassen eingeteilt - je nach ihrer Kapazität bzw. ihrer Effizienz.
Je höher die Klasse, desto wirkungsvoller der Schutz.
Kombinationsfilter
Anwendungsbeispiele für partikelfiltrierende Halbmasken
Die angegebenen Filterklassen sind Mindestanforderungen und dienen zur Orientierung.
WIE UNTERSCHEIDEN SICH DIE PARTIKELFILTRIERENDEN HALBMASKEN?
Bei partikelfiltrierenden Halbmasken, auch geläufig unter Staubmasken, Staubschutzmasken oder Feinstaubmasken, wird in vorgeformt und faltbar unterschieden. Die vorgeformten Masken haben den Vorteil, dass sie einfach angelegt werden können. Die faltbaren Masken hingegen sind besonders praktisch, wenn Sie die Maske mit sich tragen und erst im Laufe des Tages benötigen.
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Vorgeformte Atemschutzmaske |
Faltbare Atemschutzmaske |
WIE LANGE KANN ICH MEINE ATEMSCHUTZMASKE NUTZEN?
Partikelfiltrierende Halbmasken sind für den einmaligen Gebrauch (ein Arbeitstag à 8 Stunden) bestimmt. Filter für Halb- und Vollmasken können hingegen mehrmals verwendet werden. Unabhängig davon gilt, sowohl für die Partikelfiltrierenden Halbmasken als auch für die Filter, dass sie frühzeitig getauscht werden müssen, wenn sich der Atemwiderstand erhöht oder wenn Sie Gasgeschmack oder -geruch wahrnehmen.