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Absturzsicherung

Eine Absturzsicherung bzw. PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) dient zum Schutz von Personen vor einem Absturz von einer erhöhten Fläche. Entdecken Sie Auffanggurte, Verbindungsmittel, Verbindungselemente sowie komplette Absturzsicherungssets im HAHN+KOLB Onlineshop.

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WUSSTEN SIE SCHON, DASS DIE PSAGA REGELMÄßIG GEPRÜFT WERDEN MUSS?

Die Prüfung von Absturzsicherung ist eine verbindliche Vorschrift für alle Nutzer und muss regelmäßig durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Ebenso wird vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung vorausgesetzt. Informieren Sie sich im HAHN+KOLB Onlineshop wie oft die PSAgA geprüft werden muss.

Was ist die PSAGA?

PSAgA ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Personen, die in der Höhe arbeiten, werden vor einem Absturz geschützt oder der Absturz wird abgefangen. Schwere Verletzungen können so verhindert werden und die Arbeitssicherheit ist auch bei Arbeiten in der Höhe gewährleistet.


Wann muss Absturzsicherung getragen werden?

  • Bei Arbeiten, die über oder an Wasser oder anderen flüssigen Stoffen getätigt werden, muss immer Absturzsicherung getragen werden.
  • Bei Arbeiten in Verkehrswegen (offene Treppenhäuser oder alle anderen Arten von Wandöffnungen) muss ab einer Höhe von 1 Meter Absturzsicherung getragen werden.
  • Bei allen anderen Arbeiten, beispielsweise auf Dächern oder an Fenstern, muss ab einer Höhe von 2 Metern Absturzsicherung getragen werden.

Welche unterschiedlichen Systeme gibt es?

Rückhaltesystem

PSA zum Halten, die den Träger von Bereichen fernhält, in denen das Risiko eines Absturzes besteht, und so den Sturz verhindert (EN 358). Dazu gehört ein Auffanggurt, ein Verbindungsmittel und ein Anschlagpunkt.

Auffangsystem 

Fängt die abstürzende Person auf und muss den gesamten Körper so unterstützen, dass er sowohl während des Absturzes als auch danach sicher gehalten wird.

Es gibt vier verschiedene Varianten: Auffangsystem mit Falldämpfer (EN 354 / EN 355), Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät (EN 360), Auffangsystem mit Steigschutzeinrichtung mit fester Führung (EN 353-1) und Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (EN 353-2).


Welche Bestandteile gibt es und was sind ihre Funktionen?

Auffanggurte

  • Der Auffanggurt besteht aus Gurtbändern, die den Körper umschließen. Er hat die Aufgabe die stürzende Person aufzufangen, die Stoßkräfte an geeignete Körperstellen weiterzuleiten und danach so zu halten, dass die Verletzungen so gering wie möglich sind.
  • Der Auffanggurt hat mindestens eine hintere Auffangöse, kann aber auch mehrere Ösen haben:
    • Hintere Auffangöse: Zur Sicherung an Anschlagpunkten über dem Kopf oder hinter dem Körper
    • Vordere Auffangöse: Zur Sicherung an Anschlagpunkten vor dem Körper
    • Steigschutzöse: Zur Sicherung an Steigsystemen
    • Seitliche Halteöse: Zur Positionierung bei unsicheren Standverhältnissen
    • Weitere Ösen: Zur Befestigung von Werkzeug, Karabinern, …
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Anschlagpunkte

  • Anschlagpunkte können entweder fest installiert (z.B. Stahlträger, Stützen, Dachbalken, …) oder ortsbeweglich sein.

Verbindungsmittel

  • Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer
    Besteht aus einem Verbindungsmittel (max. 2 m lang), einem Bandfalldämpfer und einem Verbindungselement (z.B. Karabinerhaken). Der Bandfalldämpfer verringert bei Stürzen die Stoßkräfte, die auf die Person einwirken.
  • Mitlaufendes Auffanggerät
    Besteht aus einem Seilläufer, einem Bandfalldämpfer und einer beweglichen Führung (Seil). Es handelt sich um ein Verbindungsgerät, das mitläuft und bei ruckartigen Bewegungen und einer bestimmten Schnelle stoppt und nicht weiter mitläuft, so dass der Absturz aufgehalten bzw. gestoppt wird.
  • Höhensicherungsgerät
    Ist ein Auffanggerät mit einer selbsttätigen Blockierfunktion ab einer Auszugsgeschwindigkeit von 1 m/s. Im Inneren befindet sich eine Trommel, die mit einem Gurt oder Seil ausgestattet ist. Diese bewegt sich mit den Bewegungen der Person und ermöglicht so einen größeren Radius für die Arbeit. Im Falle eines Absturzes wird die Blockade ausgelöst und der Sturz wird so abgefangen.
  • Verbindungselemente
    Hierzu gehören alle Formen von Haken (z.B. Karabinerhaken, Bergsteigerhaken, …).
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Wie oft muss ich meine PSAGA prüfen?

Die PSAgA muss nach Bedarf, mindestens aber einmal innerhalb von 12 Monaten, durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Zusätzlich muss vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durch den Anwender stattfinden.

Wichtig ist auch, dass einmal in 12 Monaten eine Unterweisung stattfinden muss, bei Bedarf (z.B. nach einem Unfall) auch öfters.

Unsere PSA Fachberater beraten Sie gerne individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Ansprechpartner von HAHN+KOLB oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail.