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Was heißt REACH?

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Erfassung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.
Als einheitliches Rechtssystem für alle Chemikalien in der Europäischen Union (EU) wurde mit REACH die Einführung einer neuen Chemikaliengesetzgebung beschlossen, um eine sichere Verwendung von Chemikalien bei allen Anwendungen zu fördern.

Die REACH-Verordnung trat zum 1. Juni 2007 in Kraft.

HAHN+KOLB Werkzeuge ist ein Vertriebsunternehmen, das etwa 60.000 verschiedene Materialien, wie Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel, Betriebseinrichtungen und Maschinen, für die Metall verarbeitende Industrie und das Handwerk nach einschlägigen Normen oder Werksnormen, wie in unserem jährlich erscheinenden Katalog beschrieben, liefert. Durch die Vielzahl der Lieferanten war es daher außerordentlich aufwändig, inhaltlich vollständige und aussagekräftige Informationen von allen unseren Lieferanten zu diesem Thema zu erhalten. Doch dies war uns sehr wichtig.
   
1. HAHN+KOLB Werkzeuge liefert seinen Kunden Zubereitungen und Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung.
2. In Zubereitungen enthaltene registrierungspflichtige Stoffe wurden von den jeweiligen Importeuren oder den entsprechenden Herstellern für die entsprechende Verwendung vorregistriert. Gleiches gilt auch für die Stoffe in Erzeugnissen unseres Sortiments, die unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden sollen und die in der REACH-Verordnung genannte Mengengrenze überschreiten. Wir gehen derzeit davon aus, dass die vorgenannten Stoffe von denselben Unternehmen, die auch die Vorregistrierung durchgeführt haben, nach Ablauf der Registrierungsfrist auch registriert werden.
3. Sofern Stoffe in von HAHN + KOLB Werkzeuge gelieferten Erzeugnissen nicht vorregistriert wurden, sollen diese Stoffe nicht unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden.
4. Aufgrund dieser Sachlage gehen wir nach unserem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass weder HAHN + KOLB Werkzeuge noch unsere Kunden von einer Registrierungspflicht nach der REACH-Verordnung betroffen sind.
5. HAHN+KOLB Werkzeuge liefert nach derzeitigem Kenntnisstand keine Erzeugnisse, die Stoffe enthalten, die die Kriterien des Art. 57 REACH erfüllen und gemäß Art. 59 REACH ermittelt wurden (vgl. die sog. „Kandidatenliste“ der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA), veröffentlicht gemäß Artikel 59 der REACH-Verordnung unter: echa.europa.eu) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w). Die in Art. 33 REACH niedergelegte Informationspflicht ist daher weder für uns noch für unsere Kunden relevant.
6. Darüber hinaus hat HAHN+KOLB Werkzeuge seine Lieferanten verpflichtet, keine Erzeugnisse an HAHN+KOLB zu liefern, die Stoffe, in einer Konzentration von 0,1 Masseprozent (w/w) enthalten, die die Kriterien des Art. 57 REACH erfüllen und gemäß Art. 59 REACH ermittelt wurden.
7. Die Lieferanten von HAHN+KOLB Werkzeuge sind verpflichtet, ihre Erzeugnisse und Erzeugnisteile entsprechend den Erfordernissen der REACH-Verordnung mit der von ECHA veröffentlichten Kandidatenliste regelmäßig abzugleichen. Sollte ein Lieferant feststellen, dass einer der in den Erzeugnissen enthaltenen Stoffen in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, ist er verpflichtet, HAHN+KOLB Werkzeuge GmbH unaufgefordert und unverzüglich die ihnen vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung zu stellen, mindestens aber den Namen des betreffenden Stoffes anzugeben.
Alle oben genannten Informationen wurden nach derzeitigem und bestem Kenntnisstand erteilt. Zusicherungen oder rechtsverbindliche Erklärungen anderer Art bzgl. Vollständigkeit oder Korrektheit dieser Informationen können dennoch nicht abgegeben werden, weil wir uns lediglich auf Informationen unserer Lieferanten stützen. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Erklärung bzw. im Vertrauen hierauf entstehen, wird daher ausgeschlossen.

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

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